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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21 B ER (https://dejure.org/2021,46398)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2021 - L 8 SO 157/21 B ER (https://dejure.org/2021,46398)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - L 8 SO 157/21 B ER (https://dejure.org/2021,46398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 S. 1 -2 SGB I; SGB II§ 7 Abs. 1 S. 2 N.r 2; (2004) ; § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU; (2004) ; § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 2 FreizügG/EU; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
    Vorläufige existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger; Antrag auf Sozialleistungen regelmäßig auch Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragstellung beim Sozialhilfeträger - Grundsatz der Meistbegünstigung - Leistungsausschluss für Ausländer - Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer - Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach einer ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger; Antrag auf Sozialleistungen regelmäßig auch Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Da der Beigeladene hier ein Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft jedenfalls für einen Zeitraum von sechs Monaten nach § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU und damit wegen des bloßen Ablaufs des befristeten Arbeitsverhältnisses (zu Recht) eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit angenommen hat (vgl. dazu etwa Hessischer VGH, Urteil vom 16.4.2021 - 9 A 2282/19 - juris Rn. 33; SG Dortmund, Beschluss vom 18.4.2016 - S 32 AS 380/16 ER - juris Rn. 55), geht der Senat im Rahmen des Eilverfahrens davon aus, dass die entsprechende Bestätigung der Agentur für Arbeit vorliegt, auch wenn sie in den Verwaltungsvorgängen des Beigeladenen nicht aufgefunden werden konnte (zu deren konstitutiven Bedeutung vgl. BSG, Urteil vom 13.7.2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34 m.w.N.; krit. dazu u.a. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.8.2020 - L 7 AS 1376/20 ER-B - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Ob die Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU einer festen zeitlichen Grenze unterliegt und diese nach einem Zeitraum von zwei Jahren zu ziehen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.7.2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 33 m.w.N.), muss hier nicht beantwortet werden, weil das Freizügigkeitsrecht der Antragstellerin zu 1 auch dann (jedenfalls) bis zum 26.3.2022 fortwirken würde und damit länger als die vom Senat verfügte Regelungsanordnung.

  • LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 AS 126/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Bei einer Tätigkeit als Arbeitnehmer über einen Zeitraum von genau einem Jahr ist § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU analog anwendbar (Anschluss an Hessisches LSG v.9.9.2020 - L 6 AS 126/18 - juris Rn 41 ff).

    Rechtsprechung des EuGH und der Grundsatz der europarechts- und freizügigkeitsfreundlichen Auslegung sprechen aber eindeutig dafür, dass bei einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum vorgesehenen Zeitpunkt der Arbeitsnehmerstatus grundsätzlich erhalten bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 11.4.2019 - C-483/17 - juris Rn. 47; so auch Hessisches LSG, Urteil vom 9.9.2020 - L 6 AS 126/18 - juris Rn. 41 ff.; Leopold in jurisPK-SGB II, 5. Aufl. 2020, § 7 Rn. 105; Zieglmeier, NZS 2021, 448; so auch Ziff. 2.3.1.2 der AVV zum FreizügG/EU).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung, nach dem ein Sozialleistungsantrag im Zweifel alle Ansprüche umfasst, die nach Lage der Dinge in Frage kommen, stellt ein wegen Bedürftigkeit beim Sozialhilfeträger gestellter Antrag auf Sozialleistungen in der Regel auch ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II dar; dies gilt umgekehrt auch für einen beim Jobcenter gestellten Antrag (vgl. BSG, Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 39 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.9.2016 - L 7 AS 484/16 B ER - juris Rn. 41; BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - juris Rn. 22; Aubel in jurisPK-SGB XII, 5. Aufl. 2020, § 37 Rn. 20 f. m.w.N.; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.6.2017 - L 29 AS 2670/13 - juris Rn. 92 ff., aufgehoben durch BSG, Urteil vom 9.8.2018 - B 14 AS 32/17 R - juris).

    Der gegen den Antragsgegner gerichtete Eilantrag ist hingegen aufgrund der Sperrwirkung des § 21 Satz 1 SGB XII (vgl. dazu u.a. BSG, Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 40 ff.; grundlegend auch Senatsbeschluss vom 23.5.2014 - L 8 SO 129/14 B ER - juris Rn. 13 ff.) unbegründet und (insoweit) abzulehnen.

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Von einem "Nachziehen" i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ist insbesondere auch die Geburt eines Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt und arbeitet, umfasst (vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 30; VG Augsburg, Urteil vom 17.6.2020 - Au 6 K 18.116, Au 6 K 18.395 - juris Rn. 40 a.E.).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-483/17

    Tarola

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Rechtsprechung des EuGH und der Grundsatz der europarechts- und freizügigkeitsfreundlichen Auslegung sprechen aber eindeutig dafür, dass bei einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum vorgesehenen Zeitpunkt der Arbeitsnehmerstatus grundsätzlich erhalten bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 11.4.2019 - C-483/17 - juris Rn. 47; so auch Hessisches LSG, Urteil vom 9.9.2020 - L 6 AS 126/18 - juris Rn. 41 ff.; Leopold in jurisPK-SGB II, 5. Aufl. 2020, § 7 Rn. 105; Zieglmeier, NZS 2021, 448; so auch Ziff. 2.3.1.2 der AVV zum FreizügG/EU).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2020 - L 8 AY 52/20

    Vorläufige Gewährung höherer Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtsmissbräuchliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Die Antragstellerinnen haben gleichwohl die besondere Dringlichkeit einer Regelungsanordnung (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht, weil wegen der Wechselbeziehung zwischen Anordnungsanspruch und -grund an das Vorliegen der besonderen Eilbedürftigkeit weniger strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage das Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - wahrscheinlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 9.7.2020 - L 8 AY 52/20 B ER - juris Rn. 32).
  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Von einem "Nachziehen" i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ist insbesondere auch die Geburt eines Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt und arbeitet, umfasst (vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 30; VG Augsburg, Urteil vom 17.6.2020 - Au 6 K 18.116, Au 6 K 18.395 - juris Rn. 40 a.E.).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 1 BvR 1182/20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Da es sich bei einer einstweiligen Anordnung in der Regel - wie auch hier - um eine vorläufige Regelung handelt, die sich auf einen begrenzten Zeitraum bezieht, nach dem die Sachlage erneut zu bewerten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.6.2020 - 1 BvR 1182/20 - juris Rn. 4), erstreckt sie sich auf den Zeitraum ab dem Eingang des Eilantrags beim SG am 23.7.2021 bis zur Entscheidung des Beigeladenen über den Widerspruch der Antragstellerinnen gegen seinen Ablehnungsbescheid vom 7.10.2021.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Das SG hat den auf die Gewährung existenzsichernder Leistungen gerichteten Eilantrag der Antragstellerinnen - einer alleinerziehenden Mutter und drei Kindern im Alter von fast zwei bis sechs Jahren - nach einer nur summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache und auf eine zur Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG unzureichende Weise (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 8.7.2020 - 1 BvR 932/20 - juris Rn. 9 ff. und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 22 ff.) zu Unrecht abgelehnt.
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
    Das einer einstweiligen Anordnung zugängliche streitige Rechtsverhältnis wird durch den Widerspruch vom 9.8.2021 gegen den ablehnenden Bescheid der Antragsgegnerin vom 30.7.2021 begründet, durch den der per E-Mail vom 13.7.2021 gestellte Antrag auf laufende Leistungen nach dem SGB XII (zur Antragstellung per E-Mail in nichtförmlichen Verfahren, soweit der Leistungsträger - wie hier - einen Zugang für eine entsprechende Kommunikation eröffnet hat, vgl. BSG, Urteil vom 11.7.2019 - B 14 AS 51/18 R - juris Rn. 16 m.w.N.) abgelehnt worden ist.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 32/17 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 29 AS 2670/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 932/20

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen

  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - L 7 AS 1376/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 8 AY 51/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Anspruchseinschränkung nach dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 7 AS 484/16

    SGB-II-Leistungen; Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft; Objektive

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2017 - L 8 AY 17/17

    Anspruchseinschränkung; Asylbewerberleistung; Dublin-III; Relokationsbeschluss;

  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 9 A 2282/19

    Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 8 AY 4/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21

    Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des

    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner abschließenden Erörterung, ob ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 bis 6 SGB XII ein "aliud" gegenüber einem Anspruch auf laufende existenzsichernde Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII darstellt (ebenfalls offen gelassen durch BSG, Urteil vom 27.1.2021 - B 14 AS 25/20 R - juris Rn. 36; Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - L 8 SO 157/21 B ER - juris Rn. 10; zum Meinungsstand Siefert in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 23 Rn. 115 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Nach der Rechtsprechung des BSG erstreckt sich eine zur Anspruchsbegründung erforderliche Bestätigung der Arbeitslosigkeit auf deren Unfreiwilligkeit (BSG a.a.O. Rn. 34; ferner: LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 20.10.2021, L 8 SO 157/21 B ER, Rn. 14, juris; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 25.05.2021, L 2 AS 225/21 B ER, Rn. 42f., juris; Tewocht in BeckOK, Ausländerrecht, 10/2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 51; Brinkmann in Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Auflage 2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 50; Oberhäuser in Hofmann, NK-AuslR, 2. Auflage 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 36; a A. LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 07.08.2020, L 7 AS 1376/20 ER-B, Rn. 23, juris).
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